Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Nutzungsangebote (nachfolgende: Leistungen) von The 5th Floor by sitEX Coworking Concepts AG, die diese gegenüber Members / Vertragspartner (nachfolgend: Members) in den Räumlichkeiten der Hofackertrasse 40 in 4132 Muttenz erbringt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Members haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch The 5th Floor keine Geltung. The 5th Floor ist ein Geschäftsfeld der sitEX Coworking Concepts AG.

(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handelt.

(3) Art dieses Vertrages: Als Member akzeptieren Sie, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, kein Pachtrecht oder sonstige Grundstücksrecht ihrerseits im Hinblick auf die Räumlichkeiten begründet. Die Nutzung ihrerseits entspricht wirtschaftlich einen Vertrag über die Unterbringung in einem Hotel. Wir gewähren Ihnen das Recht, die Räumlichkeiten gemeinsam mit uns und anderen Members zu nutzen.

(4) Sofern Zusatzleistungen durch Drittanbeiter erbracht werden, besteht eine Vertrags- und Leistungsbeziehung ausschließlich zwischen Kunde und Drittabieter.

§ 2 Leistungen von The 5th Floor

Sämtliche Leistungen, Flächen, Arbeitsplatzangebote und verfügbare Zeiten von The 5th Floor sind unter www.the5thfloor.ch/de/#angebot aufgeführt. Der Kunde kann zwischen den folgenden Leistungen auswählen:

  1. Virtual Office Basic
  2. Virtual Office Superior
  3. Coworking Desk
  4. Dedicated Desk
  5. Private Desk (1er und 2er Kabinen) 

§ 3 Anmeldungen der Members

The 5th Floor betreibt die Seite www.the-5th-floor.cobot.me mit der ausschließlichen Möglichkeit von Onlinebuchungen für Standardleistungen (vgl. § 2 Abs. 2). Die Seite www.the-5th-floor.cobot.me ist unter der Homepage www.the5thfloor.ch verlinkt. Für sämtliche Buchungen hat der Kunde die entsprechenden Member Formulare zu verwenden. Die Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zuzustimmen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, einen Vertrag mit der sitEX Coworking Concepts AG zu schliessen. Mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung durch The 5th Floor per E-Mail an die vom Members angegebene E-Mail-Adresse kommt ein Vertrag entsprechend dem vom Members gewählten Tarif zustande.

(2) Ein Vertrag zwischen dem Members und der sitEX Coworking Concepts AG kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung, die der Kunde per E-Mail von The 5th Floor erhält zustande.

§ 5 Preise, Tarif und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den angegebenen Preisen enthalten. Die sitEX Coworking Concepts AG behält sich eine Optierung jederzeit vor. Darüberhinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sämtliche Preise, Leistungen und Tarife sind auf www.the-5th-floor.cobot.me unter den jeweiligen Membership-Preislisten einsehbar oder sind in Einzelvereinbarungen festgelegt. sitEX Coworking Concepts AG behält sich vor, den Leistungsumfang zu ergänzen oder zu kürzen, wenn die angebotenen Leistungen und Services nicht gemäss einem «fair-use» konsumiert werden. Zusätzlich kann es jederzeit infolge von Unterhaltsarbeiten oder technischen Defekten zu Unterbrüchen bei den angebotenen Leistungen wie Kaffeemaschinen, Wasserstationen, Drucker etc. kommen. Der Member hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf Ersatz.

(2) Einmalige Beträge werden bei Buchungen von Standard-Leistungen über der COBOT-Plattform von The 5th Floor vor Inanspruchnahme der Leistung durch Lastschriftverfahren oder Kreditkarte (MasterCard, VISA, Amex) bezahlt. Sofern es sich um laufende monatliche Zahlungen handelt, sind diese spätestens mit dem 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu Zahlung durch einen Dauerauftrag – Lastschriftverfahren oder Kreditkarte – zu erbringen. Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto der sitEX Coworking Concepts AG.

(3) Für die Bezahlung von sonstigen Leistungen gelten die schriftlichen Vereinbarungen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Members nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von The 5th Floor unbestritten sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Member insoweit zu, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis besteht.

§ 7 Datenschutz/ Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Die sitEX Coworking Concepts AG erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Members. Ohne Einwilligung des Members wird The 5th Floor Bestands- und Nutzungsdaten des Members nur erheben, speichern, verarbeiten und/ oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme der Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Members wird die sitEX Coworking Concepts AG Daten des Members nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Es werden regelmäßig Newsletter an die Mitglieder geschickt, jedoch werden die Daten nie an Dritte weitergegeben.

(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten einzusehen. Ferner hat er die Möglichkeit die von ihm gespeicherten Daten zu ändern oder zu löschen, in dem er eine entsprechende E-Mail an hello@the5thfloor.ch sendet.

§ 8 Rücktritt durch den Member (Stornierung), Stornierungskosten, Rücktritt durch The 5th Floor

(1) Bei der Stornierung von Virtual Office Basic-, Virtual Office Superior-, und Coworking Desk-Mitgliedschaften bis 48 Stunden vor Nutzungsbeginn werden 0% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

(2) Bei der Stornierung Virtual Office Basic-, Virtual Office Superior-, und Coworking Desk-Mitgliedschaften von weniger als 48 Stunden vor Nutzungsbeginn werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

(3) Bei der Stornierung von Dedicated Desk- und Private Desk-Mitgliedschaften bis 1 Woche vor Nutzungsbeginn werden 0% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

(4) Bei der Stornierung von Dedicated Desk- und Private Desk-Mitgliedschaften von weniger als 1 Woche vor Nutzungsbeginn werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt..

(5) Wird eine vereinbarte Zahlung nicht geleistet, ist die sitEX Coworking Concepts AG ihrerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist sie zum Rücktritt vom Vertrag aus sachlich gerechtfertigten Gründen berechtigt. Dies können beispielsweise sein:

a. höhere Gewalt,

b. andere nicht von The 5th Floor zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

c. Arbeitsplätze oder -flächen unter Angaben falscher oder irreführender Angaben gebucht wurden,

d. das The 5th Floor begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Nutzung / Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von ihr gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt durch The 5th Floor ist ein Schadensersatzanspruch des Members ausgeschlossen.

(6) Jeder Rücktritt und jede Stornierung bedarf der Textform unter Angaben der gebuchten Leistung.

§ 9 Vertragsdurchführung

(1) Die Arbeitsplätze, -flächen und Leistungen dürfen durch den Member nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes und / oder Zweck bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von The 5th Floor.

(2) Die Flexiblen Arbeitsplätze (Coworking Desk) sind am Ende jeden Nutzungstages vom Member komplett zu räumen und zu säubern.

(3) Die Räumlichkeiten, die wir Ihnen zur Nutzung zuweisen, werden in einem Vertrag aufgeführt. Sie haben ein nicht ausschließliches Recht an den Ihnen zugewiesenen Räumen. Wenn es sich bei den Räumlichkeiten um einen Coworking-Tisch handelt, kann dieser nur von einer Person genutzt und nicht mit mehreren Personen geteilt werden.

(4) Eine Unter- oder Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung der überlassenen Arbeitsplätze und / oder -flächen an nicht vom Vertrag umfasste dritte Person ist nicht gestattet.

(5) Members mit vertraglich vereinbartem/n festem/n Arbeitsplatz oder Flächen sind verpflichtet The 5th Floor ihren Arbeitsplatz oder ihre Flächen in den Abendstunden zu Eventzwecken zur Verfügung stellen, sofern das Event dem Member zuvor innerhalb angemessener Frist (mindestens 24 Stunden vorher) angekündigt wurde und keine berechtigten Interessen des Members entgegenstehen. Die Ankündigung ist auf der Webseite auf www.the-5th-floor.cobot.me zu entnehmen. Die Ausfallzeit wird nicht entschädigt.

(6) The 5th Floor darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Member, vornehmen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Members und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Falls stets zugänglich zu halten und gegeben falls unverzüglich zu räumen. Bei zweckmäßigen Arbeiten hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Es sei denn, der Gebrauch der Arbeitsplätze wird unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen.

(7) The 5th Floor haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerung der vereinbarten Leistungen infolge höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von ihr zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen.

(8) Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und hat dabei insbesondere § 10 zu beachten.

(9) Bei Events oder Veranstaltungen in The 5th Floor können Foto- und Videoaufnahmen erstellt und im Internet publiziert werden (z.B. über Facebook, LinkedIn, Instagram, www.the5thfloor.ch). Mit der Registrierung / Buchung erklärt sich der Kunde damit einverstanden. Diese vorab erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.

§ 10 Unzulässige Nutzung bereitgestellter Dienste

Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung von Daten den gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen.

(1) Die Nutzung für rechtswidrige oder nicht vereinbarte Zwecke ist unzulässig.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die Beschädigung Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Nichtnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur oder zu Störungen bei anderen Member führen.

(3) Bei einer schuldhaften, unzulässigen Nutzung, die zu einem Schaden für The 5th Floor führt, hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen.

§ 11 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Zugang zu The 5th Floor wird dem Member, je nach den Bestimmungen des gewählten Tarifs, entweder nur werktags während der Öffnungszeiten oder auch am Wochenende, die er auf www.the5thfloor.ch abrufen kann, gewährt.

(2) Nach Vertragsschluss bekommt der Kunde bei seinem ersten Besuch in The 5th Floor einen dormakaba-Schlüssel (entweder als physische Keycard oder als digitaler Schlüssel im dormakaba-App, je nach Wunsch des Members). Bei Verlust der dormakaba-Keycard wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100,- erhoben.

(3) The 5th Floor behält sich das Recht vor, Members im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.

§ 12 Gewährleistung, Haftung, Versicherungsschutz

(1) In allen Fällen, in denen The 5th Floor im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, The 5th Floor fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(2) Der Kunde hat die von ihm gebuchten Leistungen insbesondere die gebuchten Arbeitsplätze vor Vertragsschluss auf www.the5thfloor.ch eingehend überprüft. Er hat zu Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze je nach Tarif in einem offenen Gemeinschaftsbüro (Coworking) befinden können und die angemieteten Arbeitsplätze in diesem Fall nicht separat abschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

(3) Ausnahmen zu Abs. 2 enthalten Members mit einer Private Desk-Mitgliedschaft.

(4) The 5th Floor übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch Arbeiten des Members, sowie für die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Member. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenrechtliche oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur sitEX Coworking Concepts AG unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde The 5th Floor von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt The 5th Floor die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass The 5th Floor von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

(5) Es liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, in das Center mitgebrachtes Eigentum, von Ihnen gesendete oder empfangene Post und Ihre eigene Haftung gegenüber Ihren Mitarbeitern und Dritten entsprechend zu versichern. Wir empfehlen mit Nachdruck, eine derartige Versicherung abzuschließen.

(6) Für den ausreichen sicheren Verschluss von (Private Desk) Kabinen, Schränken, Schubladen o.ä. ist der Kunde verantwortlich. The 5th Floor haftet nicht für entwendete, verlorene oder beschädigte Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Jeder Kunde ist für seine Gegenstände und Daten selbst verantwortlich. Es besteht kein Versicherungsschutz für Gegenstände der Members. The 5th Floor stellt den Dedicated Desk- und Private Desk- Members während der Mietdauer ein Schließfach zur Verfügung.

(7) Wir besitzen sicherheitsbezogenen Internetprotokolle und bemühen uns, eine nahtlose Internetkonnektivität zu bieten, doch übernehmen wir keine Garantie für ein bestimmtes Niveau der Netzwerk- oder Internetverbindung oder für die Sicherheit von IT-Informationen und -Daten, die Sie dort speichern. Sie sollten sämtliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die Sie für Ihr Geschäft als angemessen erachten. Ihr einziger und ausschließlicher Anspruch in Hinblick auf Probleme reduzierter Konnektivität, die von uns zu vertreten sind, ist die durch uns erfolgende Behebung des Problems innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eingang Ihrer diesbezüglichen Mitteilung bei uns.

(8) Die sitEX Coworking Concepts AG haftet unter keinen Umständen für Geschäftsverluste, entgangene Gewinne, entgangene erwartete Einsparungen, Datenverluste oder -schaden, Ansprüche Dritter und andere Folgeschäden. Wir empfehlen Ihnen dringend, Versicherungen gegen derartige potenzielle Verluste, Schäden, Ausgaben oder Haftungsrisiken abzuschließen.

§ 13 Dauer des Vertrages, Beendigung

(1) Bei auf unbestimmte Dauer vereinbarten Vertragsverhältnissen können beide Parteien das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen kündigen.

(2) Bei auf bestimmte Dauer vereinbarten Vertragsverhältnissen (wie z.B. Monats- oder Jahresmieten) verlängert sich das Vertragsverhältnis um eine Periode (1 Jahr bei einem Jahresvertrag) ohne Kündigungserklärung.

(3) Je nach Verfügbarkeit (nach unserem alleinigen Ermessen) können Sie Ihren Vertrag auf alternative Leistungen übertragen, vorausgesetzt dass Ihre finanziellen Verpflichtungen steigen und dass eine Übertragung nicht eingesetzt wird, um einen bestehenden Vertrag zu verlängern. Eine solche Übertragung erfordert möglicherweise den Abschluss eines neuen Vertrags.

§ 14 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertrages in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt und somit unverschmutzt an The 5th Floor zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind vom Member zu ersetzen. Sofern nicht vom Member vorgenommen, wird für die Endreinigung und ggf. notwendige Instandsetzung eines Arbeitsplatzes eine pauschale Gebühr in Höhe von CHF 50,- je Arbeitsplatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Betrages bleibt vorbehalten.

(2) Zurückgelassene Gegenstände oder Unterlagen kann The 5th Floor auf Kosten des Members einlagern oder entfernen, wenn sie trotz Aufforderung nicht abgeholt werden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist für eine gegeben falls erforderliche ordnungsgemäße Abmeldung des Members sowie für die Nachsendung durch etwaige weiter zu Händen der Adresse des sitEX Coworking Concepts AG gesandte Post an den Member ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für die sitEX Coworking Concepts AF besteht keine Verpflichtung bei ihr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eingehende Post an den ehemaligen Member nachzusenden.

(4) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz oder die Flächen nicht fristgemäß zurück, haftet er The 5th Floor für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe entstehen auch wenn diese über die Höhe des vereinbarten Preises/ der vereinbarten Tarife hinausgehen.

§ 15 Hausordnung, Öffnungszeiten, Sonstiges

(1) The 5th Floor ist berechtigt, einzelne Leistungsobjekte, nicht jedoch Bestandteile der Gesamtleistung zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Members für diesen zumutbar sind.

(2) The 5th Floor informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot der sitEX Coworking Concepts AG unter www.the5thfloor.ch und www.the-5th-floor.cobot.me. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt werden. Dies gilt auch im Falle von Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten. Die sitEX Coworking Concepts AG wird Veränderungen der Öffnungszeiten oder Sperrungen von Räumlichkeiten unter Einhaltung einer angemessenen Frist ankündigen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisung der Mitarbeiter Folge zu leisten sowie die Hausordnung und/oder The 5th Floor-Regeln zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße können die sitEX Coworking Concepts AG berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche firstlose Kündigung auszusprechen.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht.

(2) Gerichtsstand ist Muttenz.

 

Stand der ABG: Mai 2020